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WEG-Verwaltung

Jeder Eigentümer einer ETW hat Rechte und Pflichten, die im Wohnungseigentums-gesetz geregelt sind. Im Paragraghen 20 WEG ist z.B. geregelt, dass die Summe der Wohnungseigentümer einer Wohnanlage einen Verwalter bestellen muss. Dieser beruft u.a. die Wohnungseigen-tümerversammlung ein und setzt die dort be-schlossenen Maßnahmen um.

Mietverwaltung

Einen gesetzlichen Aufgabenkatalog für die Verwaltung von Mietobjekten gibt es nicht und auch keine zwingende abgeschlossene Berufsausbildung. Insofern ergeben sich die Aufgaben einer Hausverwaltung einzig aus der getroffenen vertraglichen Vereinbarung zwischen Objekteigentümer und Hausverwaltung.


SE-Verwaltung

Die Wohneigentumsver-waltung gehört in die Hände von Fachleuten. Das gilt natürlich auch für Ihr Sondereigentum. Gerade deshalb ist für Kapitalanleger eine kompetente Hausver-waltung entlastend und bietet Sicherheit. Als Sondereigentumsverwalter biete ich Ihnen den kompletten Service von Vermietung, Vertrags-abschlüsse, Korres-pondenz und Buch-haltung bis hin zu Renovierungsmaßnahmen.

Immobilien

Jeder Immobilienverkauf bedarf einer individuellen Verkaufsstrategie. Der Immobilienverkauf
Ist oftmals mit vielen Emotionen und Unsicherheiten verbunden.

Aus diesem Grund kümmere ich mich um jedes Objekt als ob es mein Eigentum wäre.
Ich berate Sie von Anfang an.

Meine Qualifikationen