Einen gesetzlichen Aufgabenkatalog für die Verwaltung von Mietobjekten gibt es nicht und auch keine zwingende abgeschlossene Berufsausbildung. Insofern ergeben sich die Aufgaben einer Hausverwaltung einzig aus der getroffenen vertraglichen Vereinbarung zwischen Objekteigentümer und Hausverwaltung.
Aufgaben eines Miet-Verwalters:
Kaufmännische Aufgaben
• Verwaltung, Verbuchung und Disponierung des Geldverkehrs
• Überwachung der monatlichen Sollstellung der Miete
• Bearbeitung von Lastschriftabbuchungen und Mahnverfahren
• Rechnungskontrolle
• Regelung von Personalangelegenheiten (z.B. Hausmeister)
• Erstellung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen für Mieter, ggf. Mahnung dieser und Bearbeitung von Widersprüchen•
Technische Aufgaben
• Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
• Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten, einschließlich Preisanfrage, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Einhaltung Gewährleistungsansprüche
• Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten, inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz sowie Beachtung technischer Verordnungen
• Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
• Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher
• Einweisung Handwerker und Hausmeister
• Schlüsselbestellungen
Rechtliche Aufgaben
• Beachtung mietrechtlicher Vorschriften
• Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften vom BGB bis zur StVzO
• Abschluss bzw. Kündigung des Mietvertrages
• Abnahme und Übergabe der Mietsache
• Erklärung und Umsetzung von Mieterhöhungen
• Bearbeitung von Mietminderungen
• Abschluss von Wartungsverträgen
Organisatorische Aufgaben
• Auswahl des Mieters
• Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern
• Verhandlung mit Behörden
• Erstellung und Verteilung von Rundschreiben, Informationen und Aushängen
• Beschwerdemanagement
• Wahrnehmung von Orts- und Gerichtstermin